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Donnerstag, 27. März 2008 |
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Der Kampf gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit ist eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe. Allein durch den Staat kann den rechtsextremen Herausforderungen nicht begegnet werden, vorrangig ist die Zivilgesellschaft gefordert. Gleichwohl macht die Frage Sinn, wie der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat zivilgesellschaftliche Aktivitäten unterstützen kann und welche Möglichkeiten und Mittel er bereitstellt, um den Herausforderungen durch den aktions- und parlamentsorientierten Rechtsextremismus zu begegnen – und welche Mittel er nicht bereitstellen kann, will er demokratische Strukturen und zentrale Freiheitsrechte wie die Meinungs- oder die Versammlungsfreiheit nicht beschädigen. Neben dem Strafrecht ist im öffentlichen Recht ein breites Spektrum in den Blick zu nehmen, z.B. Organisations- bzw. Parteiverbote, versammlungsrechtliche Maßnahmen oder Erwähnung im Verfassungsschutzbericht.
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